Zum Inhalt springen

Erfahren Sie den Marktwert Ihrer Immobilie mit einem professionellen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Gutachten für Immobilien
in Hamburg und Schleswig-Holstein

Durch ein Verkehrswertgutachten erhalten Sie den stichtagsbezogenen Wert Ihrer Immobilie – ob für Verkauf, Kauf, Schenkung, Erbschaft oder steuerliche Zwecke. Meine Gutachten geben Ihnen Sicherheit und entsprechen den Anforderungen des § 194 BauGB. In Hamburg und Schleswig-Holstein bin ich Ihr Ansprechpartner für zuverlässige Wertgutachten. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten gestellt werden, welches Gutachten für Sie das Richtige ist, was es beinhaltet und warum es für Immobilieneigentümer und Käufer unverzichtbar ist.

Warum gutachten nicht gleich gutachten ist

Welche Anforderungen stellt ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB?

Rechtssichere Wertermittlung für Ihre Immobilie

Die Anforderungen an ein Gutachten nach § 194 BauGB sind vielschichtig und erfordern umfangreiche Recherche sowie gründliches Arbeiten. Das jeweilige Gutachten muss sinnvoll gegliedert und strukturiert geordnet sein. Der Aufbau muss für einen Laien nachvollziehbar und für Fachleute nachprüfbar sein.

Neben der Beschreibung der Lage (Mikro- und Makrolage), der Berücksichtigung wirtschaftlicher Gegebenheiten und des Grundstücksmarktes, der baurechtlichen Situation, der Beschreibung und Beurteilung des Grund und Bodens, werden die Rechtliche Situation, sowie die tatsächliche Nutzung durch den Sachverständigen geprüft. Das Gutachten enthält eine Beschreibung und Beurteilung der baulichen und sonstigen Anlagen, wobei die objektspezifischen Flächen- und Massenangaben ebenfalls genauso geprüft und zur Beurteilung herangezogen werden, wie die wirtschaftliche Situation des Bewertungsgrundstück.

Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens wird sachverständig erläutert und etwaige besondere objektspezifischen Grundstücksmerkmale im Rahmen der Wertermittlung entsprechend gewürdigt. Die abschließende Verkehrswertfeststellung wird mittels Grundstücksmarktdaten plausibilisiert und in Kennzahlen zusammengefasst. Herangezogene Unterlagen, Quellen und Rechercheergebnisse werden benannt und dem Gutachten beigefügt. 

Natürlich enthält ein Gutachten nach § 194 BauGB eine umfangreiche Fotodokumentation. Aufgrund der erheblichen Anforderungen nach § 194 BauGB unterscheiden sich diese Gutachten maßgeblich von einer „Maklereinschätzung“ und werden daher rechtssicher für gerichtliche- und außergerichtliche Auseinandersetzungen, sowie Steuer- Erbschafts-,Schenkungs-, sowie Scheidungsangelegenheiten verwendet.

Ertragswert & Co.

Welche Ermittlungsverfahren kommen für Ihr Gutachten in Frage?

Die Auswahl des richtigen Verfahrens ist maßgeblich für den korrekten Verkehrswert.

Grundsätzlich sind zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) das Vergleichswertverfahren (§§ 24-26 ImmoWertV), das Ertragswertverfahren (§§ 27-34 ImmoWertV), das Sachwertverfahren (§§ 35-39 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Eignung der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV).

Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen ermittelt. Zur Ableitung der Vergleichspreise sind geeignete Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale (z.B. Lage, Größe, Art und Maß der baulichen und sonstigen Nutzung bzw. Nutzbarkeit) aufweisen.

Der Vergleichswert kann auch aus geeigneten Vergleichsfaktoren, Bodenrichtwerten oder sonstigen geeigneten Daten abgeleitet werden. Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Aus diesem Grund wird dieses Verfahren bei Grundstücken angewandt, die auf eine Vermietung hin ausgerichtet sind oder unter Renditegesichtspunkten gehandelt werden. Dieses trifft insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern sowie gemischt und gewerblich genutzten Grundstücken zu.

Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage der durchschnittlichen Herstellungskosten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen ermittelt. Das Sachwertverfahren findet entsprechend den Gepflogenheiten des Grundstücksmarktes marktüblich dann Anwendung, wenn die vorhandene Bausubstanz und die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes für den Wert ausschlaggebend sind. Das ist nahezu ausschließlich bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern der Fall.

Warum ist ein Verkehrswertgutachten wichtig?

Warum ein Verkehrswertgutachten unverzichtbar ist – Ihre Vorteile auf einen Blick

Sicherheit und Transparenz bei Fragen um den Wert Ihrer Immobilie

Ein Verkehrswertgutachten schützt sie vor finanziellen Risiken und sorgt für Sicherheit und Klarheit rund um ihre Immobilienentscheidung. Ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen, schenken oder für steuerliche Zwecke bewerten lassen – ein professionelles Verkehrswertgutachten gibt ihnen eine Objektive und belastbare Einschätzung des Marktwertes.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Für Ihre Kauf-, oder Verkaufsentscheidung: Ist meine Kaufpreisvorstellung oder die meines Vertragspartners korrekt? Mit einem Gutachten erhalten sie eine verlässliche Auskunft über den Marktwert der Immobilie und schützen sich hierdurch vor überhöhten Preisen oder einen Verlust beim Verkauf ihrer Immobilie.
  • Für Ihre Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten: Mit einem Gutachten lassen sich langjährige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen
    bei der Verteilung von Immobilienwerten vermeiden.
  • Für ihre Schenkung: Ermitteln Sie die zu erwartende Schenkungssteuer anhand
    eines stichtagsbezogenen Verkehrswertgutachtens.
  • Für Ihre Rendite: entspricht die zu erwartende Rendite der Kaufpreisforderung?
    Mit einem Gutachten er halten Sie eine verlässliche Aussage über die zu erwartende Rendite ja und somit über die Qualität ihres Investments.
  • Für steuerliche Zwecke: mit einem Gutachten bekommen sie eine verlässliche
    Aussage über die Restnutzungsdauer, sowie über den steuerlich anzusetzenden
    Sachwert Ihrer Immobilie.
  • Für Ihre Finanzierung: Mit einem Gutachten stellen Sie Ihre Finanzierung auf
    sichere Beine und geben Ihrer Bank eine zuverlässige Auskunft über die
    Rentabilität Ihrer Immobilie und somit über Ihre Bonität.

Egal wofür Sie eine Bewertung benötigen. Ein Gutachten gibt ihnen Sicherheit und
Klarheit bei Ihrer Entscheidung rund um Ihre Immobilie.

Der Ablauf eines Verkehrswertgutachtens –
Präzise Analyse und transparente Schritte

Verständlicher Prozess für eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt in mehreren Schritten und stellt sicher, dass der ermittelte Wert transparent und nachvollziehbar ist:

1. Besichtigung der Immobilie

Als Immobiliengutachter besichtige ich Ihre Immobilie vor Ort, dokumentiere alle wertbestimmenden Merkmale und analysiere die Lage sowie das Umfeld.

2. Marktanalyse und Vergleichsdaten

Ich bewertete aktuelle Marktdaten und Vergleichsobjekte, um den Wert Ihrer Immobilie im Kontext der Marktgegebenheiten zu bestimmen.

3. Einsatz der passenden Bewertungsmethode

Je nach Immobilien wende ich als Gutachter das Vergleichswert-, Ertragswert-, oder Sachwertverfahren an, um den Marktwert zu ermitteln.

4. Erstellung des Gutachtens

Das abschließende Gutachten enthält eine detaillierte, transparente Dokumentation und ist eine rechtssichere Grundlage für Ihre Immobilienentscheidungen.

Die Bewertungsmethoden im Verkehrswertgutachten

Methoden der Wertermittlung – Drei Ansätze für ein präzises Ergebnis

Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert: Die geeignete Methode für jeden Immobilientyp

Zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie kommen in der Regel drei bewährte Methoden zum Einsatz, die je nach Immobilientyp und Zielsetzung angewendet werden:

  • Vergleichswertverfahren
    Das Vergleichswertverfahren wird bevorzugt für Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser angewendet. Der Immobilienwert wird dabei anhand der Preise vergleichbarer Objekte am Markt ermittelt.

  • Ertragswertverfahren
    Dieses Verfahren eignet sich besonders für vermietete Immobilien. Der Wert wird hier auf Basis der zu erwartenden Erträge wie Mieteinnahmen berechnet und stellt somit eine aussagekräftige Grundlage für Investoren dar.

  • Sachwertverfahren
    Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Immobilie anhand der Herstellungskosten und des Bodenwerts berechnet. Es wird häufig bei Spezialimmobilien und Objekten ohne direkte Vergleichsobjekte verwendet.

Ich berate Sie umfassend und wende das für Ihre Immobilie notwendige Wertermittlungsverfahren an, um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen zu der Wertermittlung Ihrer Immobilie?
Gerne beantworte ich Ihnen kostenfrei Ihre Fragen und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Kunden Feedbacks

Das sagen meine Kunden

"Ein zufriedener Kunde ist das beste Fundament für eine langfristige Zusammenarbeit!"
(Florian Possehl)​

In Herrn Possehl habe ich einen zuverlässigen Gutachter mit integrem Berufsethos gefunden. Ein gutes Gefühl!

Simone H.

Keitum / Sylt

Gerade in dieser schwierigen Zeit war ich froh, auf so einem speziellen Markt wie Sylt, eine zuverlässigen Aussage über den Wert meiner Immobilie zu erhalten.

Angelika J.

Sylt

Zur Klärung einer Erbschaftsangelegenheit haben wir Herrn Possehl mit einer Verkehrswertermittlung beauftragt. Dank seines Gutachtens blieben uns weitere rechtliche Auseinandersetzungen erspart.

David M.

Vertriebsleiter

Herr Possehl hat fünf Gutachten in verschiedenen Verfahren, mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden für mich erstellt. Ich war sehr zufrieden mit seiner Arbeit.

Frank H.

Arzt

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie mich

Ich stehe Ihnen jederzeit auf allen Kanälen zur Verfügung,
um Ihre Fragen zu meinem Angebot kostenfrei zu beantworten.

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Kontakt

Standort Hamburg

Wrangelstraße 36
20253 Hamburg

Standort Sylt

Keitumer Landstraße 6
25980 Tinnum / Sylt

Mobil: 0170 41 90 454
Email: kontakt@immobilienbewertung-possehl.de

Ich freue mich auf unser Gespräch!

Ihr Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken., Mieten und Pachten.

Kontakt

Wrangelstraße 36
20253 Hamburg


Copyright © 2025 Florian Possehl. Alle Rechte vorbehalten.