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Professionelle Immobiliengutachten
für Hamburg und Schleswig-Holstein

Verlässliche Wertermittlungen für Kauf, Verkauf, Finanzierung, Erbschaft oder Scheidung  – erfahren Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie mit einem unabhängigen Gutachten.

Unabhängige und qualifizierte Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Wertgutachten für Hamburg und Schleswig-Holstein –
Ihre Grundlage für nachhaltige Immobilienentscheidungen

Ein professionelles Immobiliengutachten bietet Ihnen Sicherheit und Transparenz – ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder als Grundlage für eine Investition benötigen. Als erfahrener Immobiliengutachter in Hamburg und Schleswig-Holstein erstelle ich qualifizierte und rechtssichere Wertgutachten, die individuell auf Ihre Anforderungen und die Ihrer Immobilie zugeschnitten sind. Mein Ziel ist es, Ihnen ein gutes Gefühl für Ihre Entscheidung zu verschaffen oder zur Beantwortung Ihrer Fragen in Ihren Immobilienangelegenheiten beizutragen.

 Meine Leistungen umfassen:

      • Verkehrswertgutachten – Erfahren Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie unter Anwendung der gängigen Wertermittlungsverfahren, Marktanalysen und weiterer werterelevanter Grundstücksmerkmale. Meine gerichtssicheren Wertgutachten verschaffen Ihnen Rechtssicherheit für Ihre Kauf-, Verkaufs-, oder Finanzierungsentscheidung.
      • Restnutzungsdauergutachten – vor dem Hintergrund der Afa erhalten Sie rechtssicher gegenüber dem Finanzamt einen Anhaltspunkt über die voraussichtliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Optimieren Sie auf Grundlage dieses Gutachtens Ihre Kauf- und Finanzierungsentscheidung und Ihre instandhaltungsstrategie.

 

Meine Gutachten basieren auf der aktuellen Rechtssprechung, aktueller Marktdaten und über 15jähriger Erfahrung im Norddeutschen Immobilienmarkt. Verlassen Sie sich auf meine Expertise, um fundierte Entscheidungen für Ihre Immobilie in Hamburg und Schleswig-Holstein zu treffen.

Was ist ein Verkehrswertgutachten nach
§ 194 BauGB?

Den Marktwert feststellen

Nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Verkehrswert (Marktwert) „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?

Die Anlässe für ein Gutachten

Die Gründe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens können vielschichtig und durchaus auch mit einem positiven oder negativen Anlass begründet sein. Neben der Ermittlung des Verkehrswertes, resultierend aus einer Verkaufsabsicht, sind die Gründe für eine notwendige Bewertung durch einen Sachverständigen häufig Scheidungs- oder Trennungsfälle, welche eine neutrale Bewertung der gemeinsamen Immobilie, zur Vermeidung eines (finanziellen) Konfliktes, bedürfen. Häufig sind auch Schenkungen der Anlass für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, ebenso wie für die Mögliche Erstellung  einer Vermögensübersicht zur Gründung einer Gesellschaft. In den letztgenannten Fällen, sind steuerliche Themen der Hintergrund der Beauftragung. Des Weiteren ist natürlich der Erbfall zu nennen, der eine Bewertung zur Ermittlung der Erbschaftssteuer oder zur Ermittlung einer finanziellen Ausgleichszahlung innerhalb einer Erbengemeinschaft notwendig macht. Auch werden Verkehrswertgutachten regelmäßig als Fundament für finanzielle Entscheidungen herangezogen. Dieses kann neben dem Erwerb von selbstbewohntem Eigentum, auch die eine mögliche Renditeerwartung einer Kapitalanlage sein.

Welche Ermittlungsverfahren kommen für Ihr Gutachten in Frage?

Grundsätzlich sind zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) das Vergleichswertverfahren (§§ 24-26 ImmoWertV), das Ertragswertverfahren (§§ 27-34 ImmoWertV), das Sachwertverfahren (§§ 35-39 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Eignung der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV).

Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen ermittelt. Zur Ableitung der Vergleichspreise sind geeignete Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale (z.B. Lage, Größe, Art und Maß der baulichen und sonstigen Nutzung bzw. Nutzbarkeit) aufweisen. Der Vergleichswert kann auch aus geeigneten Vergleichsfaktoren, Bodenrichtwerten oder sonstigen geeigneten Daten abgeleitet werden. Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Aus diesem Grund wird dieses Verfahren bei Grundstücken angewandt, die auf eine Vermietung hin ausgerichtet sind oder unter Renditegesichtspunkten gehandelt werden. Dieses trifft insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern sowie gemischt und gewerblich genutzten Grundstücken zu. Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage der durchschnittlichen Herstellungskosten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen ermittelt. Das Sachwertverfahren findet entsprechend den Gepflogenheiten des Grundstücksmarktes marktüblich dann Anwendung, wenn die vorhandene Bausubstanz und die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes für den Wert ausschlaggebend sind. Das ist nahezu ausschließlich bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern der Fall.

Von der Kontaktaufnahme zu Ihrem Gutachten

1. Kontaktaufnahme

Sie erhalten im Vorfeld kostenfrei und unverbindlich Antworten auf Ihre Fragen betreffend einer möglichen Bewertung sowie einen möglichen weiteren Verlauf, bis zur Erstellung Ihres Gutachtens.

2. Beauftragung + Dokumente

Nach der schriftlichen Beauftragung ist die Übergabe der Grundstückunterlagen maßgeblich für einen möglichst Zeitnahen Beginn mit der Erstellung des Gutachtens. Sollten Ihnen keine oder wenig Bauunterlagen vorliegen, werden diese durch den Sachverständigen im Rahmen der Wertermittlung beschafft, sofern diese hierfür notwendig sind.

3. Besichtigung

Eine gründliche Objektbesichtigung ist maßgeblich für die Verkehrswertermittlung und ist der erste Schritt zur Ermittlung der Verkehrswerts.

4. Wertgutachten

Unsere Gutachten unterliegen sachverständiger, gründlicher Recherche und werden Ihnen nach abschließender Feststellung des Verkehrswertes als gerichtssicheres, gebundenes Dokument übergeben.

Egal für welche Immobilie Sie den Verkehrswert benötigen, ich ermittle diesen gerne und zuverlässig für Sie.

Ich stehe Ihnen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung.

Das sagen meine Kunden

„Qualifikation ist nicht nur ein Wort, sondern ein Versprechen für den Erfolg.
Schulung und Weiterbildung sind der Schlüssel dazu“
(Florian Possehl)

Ich habe Herrn Possehl mit der Gutachtenerstellung beauftragt, da ich die Kaufpreisforderung der Verkäuferseite für zu hoch hielt. Die Investition hat sich gelohnt.

Martin Peters

Energieberater

Ich habe gemeinsam mit Herrn Possehl die Abnahme meiner Neubauwohnung durchgeführt. Ich bin froh, ein so geschultes Auge an meiner Seite gehabt zu haben.

Marion T.

Betriebswirtin

Für Schenkungen hat Herr Possehl zwei meiner Mehrfamilienhäuser in Hamburg bewertet. Die Werte stimmten und es gab bei der Schenkungssteuer keine bösen Überraschungen.

Marianne Sch. (Bielefeld)

Rentnerin

Ich habe Herrn Possehl mit der Bewertung meines Einfamilienhauses in Mariental beauftragt. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Aushändigung des Gutachtens lief alles reibungslos.

Heidrun O.

Angestellte

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Kontaktieren Sie mich

Ich stehe Ihnen jederzeit auf allen Kanälen zur Verfügung,
um Ihre Fragen zu meinem Angebot kostenfrei zu beantworten.

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Kontakt

Standort Hamburg

Wrangelstraße 36
20253 Hamburg

Standort Sylt

Keitumer Landstraße 6
25980 Tinnum / Sylt

Mobil: 0170 41 90 454
Email: kontakt@immobilienbewertung-possehl.de

Ich freue mich auf unser Gespräch!

Ihr Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken., Mieten und Pachten.

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Wrangelstraße 36
20253 Hamburg


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